Ausbildung zum/zur
Masseur/-in und medizinische(r) Bademeister/-in



Masseure und medizinische Bademeister behandeln kranke, behinderte, erholungsbedürftigte und gesunde Menschen insbesondere mit Massagen und medizinischen Bädern, aber auch mit Therapieformen wie Bewegungstherapie oder Elektrotherapie. Unter Einsatz physikalischer Mittel wie Wasser, Licht, Wärme und Kälte sowie mechanischer Kräfte versuchen sie die Gesundheit ihrer Patienten wieder herzustellen oder zu erhalten. Darüber hinaus bereiten sie die Räumlichkeiten, Hilfsmittel und Geräte für die Behandlung vor. Auch bei Bewegungsübungen im Trockenen oder im Wasser leiten sie ihre Patienten an und verbessern so deren Befinden. Je nach Arbeitsstätte organisieren und verwalten sie auch Patientendaten, stellen Terminpläne auf und erledigen die Abrechnungen mit den Krankenkassen.


Krankenhäuser
  • Vorsorge- und Rehabilitationskliniken
  • Alten- und Pflegeheime
  • Hotellerie (Wellnesshotels)
  • Kur- und Bäderwesen
  • Saunen und Massagesalons
  • Sportanlagen
Die Tätigkeit kann erfolgen als
  • angestellter Mitarbeiter
  • freier Mitarbeiter oder
  • in eigener Niederlassung


Der theoretische und praktische Unterricht erfolgt durch engagiertes und kompetentes Fachpersonal in modern ausgestalteten Unterrichtsräumen und Fachkabinetten während der Unterrichtszeit von 7.30 bis 14.45 Uhr.
An die zweijährige Ausbildung in der Schule schließt sich ein fachpraktischer Abschnitt von sechs Monaten zur staatlichen Anerkennung an. Diese praktische Tätigkeit und die Praktika während der Ausbildung werden in geeigneten medizinischen Einrichtung abgeleistet.


  • mindestens Hauptschulabschluss oder gleichwertiger Bildungsabschluss oder abgeschlossene Berufsausbildung von mindestens einjähriger Dauer
  • Vollendung des 16. Lebensjahres
  • gesundheitliche Eignung


2 Jahre vollzeitschulische Ausbildung mit durchschnittlich 40 Unterrichtswochen pro Ausbildungsjahr und durchschnittlich 36 - 40 Stunden Unterricht pro Woche.
Anschließend folgt eine 6-monatige praktische Tätigkeit.

Maßnahmebeginn: jeweils mit Beginn eines neuen Ausbildungsjahres



  • Schulgeld (monatlich)
  • Aufnahmegebühr und Prüfungsgebühr entnehmen Sie bitte der "Übersicht der Bildungsgänge"
  • Förderung gemäß Bundesausbildungsförderungsgesetz (Bafög) möglich


Freie Schulen Annaberg
Scheibner Straße 11/12
09456 Annaberg-Buchholz

Ausbildungsstätte:
Scheibner Straße 11/12
09456 Annaberg-Buchholz