Qualifizierung zur zusätzlichen Betreuungskraft nach § 53 c SGB XI
Zertifikat über die Befähigung für die Tätigkeit als zusätzliche Betreuungskraft nach § 53c SGB XI. Teilnahmebescheinigung des Bildungsträgers.
Teilnahmebedingungen: Vorab ist ein Orientierungspraktikum in einer vollstationären, teilstationären oder ambulanten Pflegeeinrichtung im Umfang von 40 Stunden nachzuweisen.
Weiterbildungsinhalte
1. Basismodul (100 Unterrichtsstunden) |
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Grundkenntnisse der Kommunikation und Interaktion | |
Grundkenntnisse der Demenzerkrankung | |
Grundkenntnisse über Pflege und Pflegedokumentation | |
Erster Hilfe Kurs | |
2. Betreuungspraktikum (80 Stunden/2Wochen) |
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3. Aufbaumodul (60 Unterrichtsstunden) |
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Vertiefung Kenntnisse der Kommunikation und Interaktion | |
Rechtskunde | |
Hauswirtschaft und Ernährungslehre | |
Beschäftigungsmöglichkeiten und Freizeitgestaltung | |
Bewegung für Menschen mit Demenz | |
Kommunikation und Zusammenarbeit im Pflegeteam |